Verjährungshemmende Wirkung eines Güteverfahrens: Ausreichende Individualisierung der geltend gemachten Ansprüche; Anrufung der Gütestelle nur zum Zweck der Verjährungsunterbrechung; Beginn der Nachlauffrist nach Scheitern des Güteverfahrens
Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach Widerruf und Schadensersatzansprüche aus Aufklärungspflichtverletzung im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage