Gesetzliche Unfallversicherung – Arbeitsunfall – Schädel-Hirn-Trauma – weitere Unfallfolgen: Substanzschaden im linken Großhirn im Sinne einer Parenchymläsion und eines posttraumatischen Kopfschmerzes – hirnorganisches Psychosyndrom – haftungsbegründende Kausalität – Verletztenrente – Anspruchsbeginn: Ende des Verletztengeldanspruchs aus derselben Beschäftigung