Anordnung der teilweisen Auslagenerstattung sowie Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung – Aufhebung angegriffener Beschlüsse durch Ausgangsgericht als Billigkeitsgesichtspunkt iSd § 34a Abs 3 BverfGG
Information der Öffentlichkeit nach § 40 Abs. 1a LFGB, Rechtskräftiger Beschluss in einem vorangegangenen verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren, Reichweite der Rechtskraft, unterbliebenes Abänderungsverfahren