Die Verwendung der Kennzeichnung „Ökovital“ auf Fruchtgummis stellt unter Betrachtung der Gesamtaufmachung der Produkte keine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 Health-Claims-VO dar.
lebensmittelrechtliche Anordnung, „Zeolith für Tyrannosaurus“, Nahrungsergänzungsmittel, Untersagung des Inverkehrbringens, Definition von Lebensmitteln in Abgrenzung zu Scherzartikeln, Doppelfunktion eines Produkts als Lebensmittel und Scherzartikel, Fortwirkung der Lebensmitteleigenschaft trotz Fabelbezeichnung, Gesundheitsschädlichkeit eines Lebensmittels, Relevanz der Dosierung und der Aufnahmedauer für Gesundheitsgefahr, deutliche Überschreitung der zulässigen, gesundheitlich unbedenklichen wöchentlichen Aufnahmemenge, Beurteilungskompetenz des Bayerischen, Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – LGL, Ermessen, Verhältnismäßigkeit, keine Grundrechtsverletzung, weitere lebensmittelrechtliche Verstöße, Bezugnahme auf Beschlüsse im Sofortverfahren
Lebensmittelrecht, Ethylenoxid, 2-Chlorethanol, Untersagung des Inverkehrbringens, Sperrung der im Lager befindlichen Ware, VO (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, Johannisbrotkernmehl (KontrollVO), VO (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen, Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (BasisVO), VO (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (ZusatzstoffVO)
Sofortverfahren, ausreichende Begründung des Sofortvollzugs, CBD-Hanföl für Kamele ohne THC, Lebensmitteleigenschaft, Verpflichtung zur Information der Wiederverkäufer, Neuartigkeit, kein Nachweis eines nennenswerten Verzehrs vor dem Stichtag 15. Mai 1997
Sofortverfahren, ausreichende Begründung des Sofortvollzugs, CBD-Hanföl für Kamele ohne THC, Lebensmitteleigenschaft, Verpflichtung zur Information der Wiederverkäufer, Neuartigkeit, kein Nachweis eines nennenswerten Verzehrs vor dem Stichtag 15. Mai 1997