unzulässige Änderung des Klageantrags im Berufungszulassungsverfahren, Widerspruchseinlegung durch einfache E-Mail, keine Pflicht zur nochmaligen Belehrung über Formerfordernisse
Berücksichtigung von Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung bis zum Doppelten als ruhegehaltfähig auch bei Berufssoldaten mit Einsatzzeiten vor dem 1. Dezember 2002; Wiederaufgreifen des Verfahrens
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach isoliertem Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG und Feststellung eines Abschiebungsverbotes im Hinblick auf Griechenland (dort anerkannt schutzberechtigt), Rechtsschutzbedürfnis besteht zumindest bis zum Erlass der Behördenentscheidung, Dem Antragsteller steht ein Abschiebungsverbot im Hinblick auf Griechenland gem. § 60 Abs. 5 AufenthG zu, da ihm im Falle der Abschiebung – und damit ohne Erlass der einstweiligen Anordnung – eine menschenunwürdige Behandlung droht.