Reisebüro, Reisebegleiter, touristischer Dienstleister „sui generis“, Coronabeihilfe, Dezemberhilfe, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Abschlagszahlung, maßgebliche Verwaltungspraxis, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, fehlende Antragsberechtigung, keine direkte oder indirekte Betroffenheit, Planung und Verkauf von Reisen nicht durch Lockdown verboten, Reisen nicht untersagt, fehlende Nachweise, kein Vertrauensschutz, unrichtige oder unvollständige Angaben, Rücknahmeermessen, Erstattungspflicht
Reisebüro, Reisebegleiter, touristischer Dienstleister „sui generis“, Coronabeihilfe, Novemberhilfe, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Abschlagszahlung, maßgebliche Verwaltungspraxis, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, fehlende Antragsberechtigung, keine direkte oder indirekte Betroffenheit, Planung und Verkauf von Reisen nicht durch Lockdown verboten, Reisen nicht untersagt, Stornierung von Auslandreisen nicht antragsrelevant, fehlende Nachweise, kein Vertrauensschutz, unrichtige oder unvollständige Angaben, Rücknahmeermessen, Erstattungspflicht
erstmaliges Nichtbestehen der Diplomprüfung (Diplomarbeit), 3-Tages-Fiktion bei Bekanntgabe, Qualität des Bestreitens, Ruhen der Bearbeitungsfrist wegen Krankheit, Dauerleiden, Verfassungsmäßigkeit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Dauerleiden
„Anerkannten-Folgeantrag“ (erneutes Aufwerfen der Zuständigkeitsfrage bei erneuter Unzulässigkeitsentscheidung des Bundesamts nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG) – kein Folgeantrag nach § 71 AsylG, aber Prüfung über § 51 VwVfG i.V.m. § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG, Umdeutung einer Entscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG in eine nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 51 VwVfG, Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis (wegen Bestehens eines Aufenthaltsstatus für Kind der Kläger) in diesem Verfahren nicht zu prüfen, Verhältnisse für international Anerkannte in Rumänien
Kfz-Handel, Coronabeihilfe, Dezemberhilfe, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Abschlagszahlung, maßgebliche Verwaltungspraxis, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, keine sachwidrige Ungleichbehandlung im Vergleich zu den schon im November betroffenen Unternehmen, fehlende Antragsberechtigung, keine direkte oder indirekte Betroffenheit, kein Vertrauensschutz, unrichtige oder unvollständige Angaben, Rücknahmeermessen, Erstattungspflicht
kommunale Fördermaßnahme, teilweise Rückforderung von Abschlagszahlungen nach Endabrechnung, Erstattungsverlangen als gebundene Entscheidung, Unbeachtlichkeit einer unterbliebenen Anhörung, Berufung auf Entreicherung auch bei nur vorläufiger Gewährung, Ersparnis eigener Aufwendungen und Tilgung eigener Schulden