Anspruch auf Einbürgerung, Behördenzuständigkeit aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts des Antragstellers, Wechsel der örtlichen Behördenzuständigkeit während des Gerichtsverfahrens, fehlender Verpflichtungsanspruch gegenüber örtlich unzuständiger Behörde
Zweijahresfrist nach § 9 Abs. 6 IntV, Versäumnis wegen Betreuung minderjähriger Kinder, Ausschlussfrist ohne Wiedereinsetzungsmöglichkeit, Nachsichtgewährung bei höherer Gewalt (hier im Einzelfall verneint)