Fehlende Sachdienlichkeit einer (subjektiven) Klageänderung im Sinne von § 91 Abs. 1 Alt. 2 VwGO bei Unzulässigkeit der geänderten Klage, Unzulässigkeit einer im Wege des gewillkürten Parteiwechsels auf Klägerseite erhobenen Ver-pflichtungsklage bei Nichteinhaltung der einmonatigen Klagefrist des § 74 VwGO durch die neu in das Verfahren eintretende Klagepartei, Zustellung des Widerspruchsbescheids durch Übergabeeinschreiben nach § 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO i.V.m. § 4 Abs. 1 VwZG, Heilung von Zustellungsmängeln nach § 8 VwZG, Zustellung an einen Bevollmächtigten nach § 7 Abs. 1 VwZG, Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO an die Rechtsbehelfsbelehrung, Fortbestand des ursprünglichen Prozessrechtsverhältnisses bei unwirksamem Parteiwechsel Unzulässigkeit einer durch eine selbst nicht nach § 2 Abs. 1 BayBhV beihilfeberechtigte Person im eigenen Namen erhobenen Verpflichtungsklage auf die Gewährung von Beihilfeleistungen Keine gewillkürte Prozesstandschaft im Anwendungsbereich der Verpflichtungsklage
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis einer Klage, zu deren Begründung Gedankengut aus der sog. „Reichsbürgerszene“ vorgetragen und dem angerufenen Gericht die Legitimation abgesprochen wird;, „Die Bundesrepublik ist nur eine Firma“;, „Das Bayerische Verwaltungsgericht München ist (nur) eine in den USA eingetragene Firma“;, „Die Bundesrepublik ist kein Staat, sondern besetztes Land, im dem die „Haager Landkriegsordnung“ gilt
Anfechtungsklage, Entziehung der Fahrerlaubnis, Nichtvorlage des geforderten ärztlichen Gutachtens, 83-jährige Fahrerlaubnisinhaberin, Zweifel an der Fahreignung (psychische Erkrankung, schwere chronische Bronchitis)