Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz – betriebliche Voraussetzung – Privatisierung und Spaltung eines volkseigenen Betriebes – gleichzeitiges Bestehen eines volkseigenen Betriebes und einer wirksam errichteten Kapitalgesellschaft am Stichtag 30.6.1990 – Übergang der Arbeitgebereigenschaft