Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch Zulässigerklärung einer Auslieferung ohne hinreichende gerichtliche Aufklärung der Gefahr einer politischen Verfolgung im Zielstaat (hier: Türkei) sowie der dortigen Haftbedingungen – vollständige Verweigerung von Akteneinsicht in einem Strafverfahren gegenüber der Verteidigung könnte als erhebliches Verfahrensdefizit ein Auslieferungshindernis begründen
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) im Auslieferungsverfahren bei unzureichender fachgerichtlicher Aufklärung der Gefahr menschenunwürdiger Haftbedingungen im Zielstaat (hier: USA/Kalifornien) – völkerrechtliche Zusage des ersuchenden Staates entbindet Fachgericht nicht von eigener Gefahrenprognose