einstweiliger Rechtsschutz gegen (isolierte) Zwangsgeldandrohung, rechtliche und tatsächliche Erfüllbarkeit des Grund-VA, Wirkung einer Duldungsanordnung auch gegenüber neuem Mieter/unmittelbaren Besitzer, Regelmäßig keine Frist bei Unterlassungs- bzw. Duldungspflicht erforderlich, Angemessenheit der Zwangsgeldhöhe
Stattgebender Kammerbeschluss: Verkennung der Bindungswirkung einer Instanzentscheidung durch das Rechtsmittelgericht verletzt die Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) – Gegenstandswertfestsetzung