Aktenzeichen 20 BV 18.2279
Datum:
23.9.2021
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2021, 27769
Gerichtsart:
VGH
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
Leitsatz
Tenor
I. Das Verfahren wird eingestellt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 26. Juli 2018 ist damit wirkungslos geworden.
II. Der Beklagte trägt gemäß seiner Kostenübernahmeerklärung die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
III. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 163,54 EUR festgesetzt.
Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar (§§ 152 Abs. 1, 158 Abs. 2 VwGO; §§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).