Kosten- und Gebührenrecht

Verfahrenseinstellung wegen Rücknahme der Streitwertbeschwerde

Aktenzeichen  9 C 16.667

Datum:
11.5.2016
Fundstelle:
BeckRS – 2016, 47051
Gerichtsart:
VGH
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
GKG § 68 Abs. 3
VwGO § 87a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3

 

Leitsatz

Verfahrensgang

W 4 K 15.999 2016-02-16 Ent VGWUERZBURG VG Würzburg

Tenor

I.
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
II.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Gründe

Aufgrund der mit Schriftsatz vom 10. Mai 2016 erfolgten Rücknahme der Streitwertbeschwerde war das Verfahren in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 87a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VwGO durch den Berichterstatter einzustellen. Die Kostenentscheidung beruht auf § 68 Abs. 3 GKG.


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