Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Aktenzeichen  10 U 6501/20

Datum:
6.10.2021
Fundstelle:
BeckRS – 2021, 41925
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:

 

Leitsatz

Verfahrensgang

17 O 7693/15 2020-09-22 Endurteil LGMUENCHENI LG München I

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers vom 11.11.2020 wird das Endurteil des LG München I vom 22.09.2020 (Az. 17 O 7693/15) in Ziff. I Satz 1 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
I. Die Beklagten werden samtverbindlich verurteilt, an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 3.000,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.11.2014 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
3. Die Anschlussberufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
4. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 76% und die Beklagten samtverbindlich 24%; von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 71% und die Beklagten samtverbindlich 29%.
5. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
6. Die Revision wird nicht zugelassen.
7. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird in Abänderung des Beschlusses vom 08.09.2020 auf 14.146,71 € festgesetzt.


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