Handelsrecht ist das spezielle Privatrecht, das sämtliche Rechtsbeziehungen regelt, die Kaufleute betreffen. Gesellschaftsrecht hingegen legt die rechtliche Struktur von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (Unternehmen) fest.
Nichtannahme einer unter erheblichen Begründungsmängeln leidenden Verfassungsbeschwerde – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Erhebung einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde beleidigenden und unsachlichen Inhalts durch einen Rechtsanwalt
Altvertrag über eine private Rentenversicherung: Einzelfallentscheidung des Tatrichters hinsichtlich der Wirksamkeit einer Widerspruchsbelehrung; Verpflichtung zur Information des Versicherungsnehmers über garantierte Rückkaufswerte
Beendigung der Unterbrechung des Rechtsstreits mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Neubeginn der Berufungsbegründungsfrist ohne besondere Fristsetzung
Schadensersatzanspruch einer GmbH gegen einen Gründungsgesellschafter wegen der vor Gründung unterlassenen Begründung eines Beratervertrages mit einem Dritten