Staats- und Verfassungsrecht
Nichtannahmebeschluss: Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bzgl einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung durfte auf Folgenabwägung gestützt werden – keine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 S 1 GG)




