Verwaltungsrecht

Disziplinarklage, Lehrkraft, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften, Sexualisierte Chatnachrichten mit Spybilder von minderjährigen Schülerinnen

Aktenzeichen  M 13L DK 19.5889

Datum:
15.2.2022
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2022, 4104
Gerichtsart:
VG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
BayDG Art. 11
BeamtStG § 47
BeamtStG §§ 33 ff.
StGB §§ 184b f.

 

Leitsatz

Tenor

I. Gegen den Beklagten wird auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt. 
II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Gründe

Auf die Disziplinarklage des Klägers hin wird auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung des Beklagten aus dem Beamtenverhältnis gemäß Art. 11 BayDG erkannt.
1. Formelle Mängel des Disziplinarverfahrens sind weder i.S.v. Art. 53 Abs. 1 BayDG geltend gemacht noch von Amts wegen ersichtlich. Insbesondere ist dem Beklagten jeweils Gelegenheit zur Äußerung eingeräumt worden.
2. Dem Beklagten liegt folgender Sachverhalt zur Last:
a) „Zum Zeitpunkt der [strafrechtlichen] Durchsuchung am 10.04.2018 um 06:35 Uhr war der [Beklagte] in seiner Wohnung […] wissentlich und willentlich im Besitz von mindestens 78 unterschiedlichen kinderpornographischen Bild- und mindestens 4 unterschiedlichen kinderpornographischen Videodateien, sowie im Besitz von mindestens 33 unterschiedlichen jugendpornographischen Bild- und mindestens 2 unterschiedlichen Videodateien, welche der [Beklagte] auf dem Computer „Ready4“ und der externen Festplatte „WD“ mit 500 GB Speicher gespeichert hatte, wobei
– 37 hiervon die Vornahme sexueller Handlungen von Erwachsenen an Kindern unter vierzehn Jahren oder sexuelle Handlungen der Kinder an sich selbst durch Einführen von Gegenständen in die Körperöffnungen (vaginal, anal und oral) (hiervon 34 Bilddateien und 3 Videodateien),
– 10 hiervon die Vornähme sexueller Handlungen zwischen Kindern untereinander (alles Bilddateien)
– 35 hiervon das Darstellen von sexuell aufreizenden Posen von Kindern unter vierzehn Jahren durch die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes (hiervon 34 Bilder und 1 Videodatei),
– 7 hiervon sexuelle Handlungen von, an oder vor einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person (alles Bilddateien),
– 28 hiervon die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung (hiervon 26 Bild und 2 Videodateien), zeigten.“
Dieser – zitierte – Sachverhalt steht fest aufgrund der tatsächlichen Feststellungen im Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 23. April 2019 – 06 Ds 430 … … -, rechtskräftig seit 13. Mai 2019, die gemäß Art. 25 Abs. 1 BayDG im Disziplinarverfahren Bindungswirkung entfalten und vom Beklagten auch eingeräumt wurden.
b) (1) Im Rahmen eines Chats, vermutlich über das Chat-Portal Chatstep unter dem Namen „leon“ beteiligte sich der Beklagte u.a. wie folgt:
„wie jung magst du
so ab 10 und du?
Nah dran ich sage soblat titen zu erkennen sind sind sie alt genug
ja teenygören machen mich megageil
nein, das ist eindeutig zu jung
o. k. manchmal finde ich so ne klkeine mit 10 auch schon sausexy
geil so junge“
(2) Mit dem PC-Tower Ready4 des Beklagten wurde auch das Messenger-Programm Skype genutzt. Es wurden 1.365 Nachrichten aus dem Zeitraum 30.05.2016 bis 27.03.2018 gespeichert. Der genutzte Skype-Name lautete „…“. Der Großteil der Chat-Nachrichten stammt aus Chats mit dem Chat-Partner „…“. Dies betrifft 1.337 Nachrichten aus dem Zeitraum 22.02.2018 bis 27.03.2018.
Auszugsweise lautete der Chat wie folgt:
„Eingehend 04.03.2018 8:19 Das Häschen ist doch U 16 oder?
Ausgehend 04.03.2018 16:03 Ohja war sie 11 is sie gewesen
Eingehend 10.03.2018 22:14 Ich weiß nicht ob du das aushältst.“
Das Bild ist auch schon 2 Jahre alt (14)
Aber gezeigt hab ichs dir bisher nicht
Eingehend 19.03.2018 5:34 Im Sommer? Jungtitteneinblicke…
Da darf ich gar nicht dran denken
Eingehend 19.03.2018 5:36 Z.b. 12jährige Apfelbrüstchen unterm
bauchfrei Top ohne BH
Eingehend 22.03.2018 19:19 Sie ist glaub ich 11!!!
Ausgehend 22.03.2018 19:27 6 klasse diese Tittchen kenne ich
Aus den Chat-Nachrichten geht zudem hervor, dass beide Chat-Partner sogenannte Spy-Bilder und -Videos angefertigt und getauscht haben. Spy-Bilder und -Videos sind Aufnahmen, die versteckt aufgenommen wurden, ohne dass die abgebildeten Personen es bemerkt haben. Ausgehend von den Chat-Nachrichten befanden sich auch Spy-Bilder und -Videos von den Schülerinnen des Beklagten darunter.
Hinweise aus den Chats sind z.B.:
Richtung
Zeit (UTC)
Nachricht
Ausgehend
26.02.2018
11:27
Meine 10te hab ich nicht erwischt, aber ich bekam Besuch von 3 ex vom letzten Jahr (hearteyes) und die hab ich voll erwischt.
Ausgehend
27.02.2018
11:39
Hier mal ein kleiner Vorgeschmack.
Ausgehend
28.02.2018
4:36
Guten Morgen jetzt mal zum wach werden dies spybilder
Eingehend
02.03.2018
5:33
Dann mach heute wenigstens noch was von deinen Schülerinnen (cool)
Ausgehend
02.03.2018
5:33
Ich versuchs.
Ausgehend
12.03.2018
16:01
Bei mir lief auch die spy man die Maus wird immer geiler und is erst in der 6ten.
Ausgehend
20.03.2018
21:13
Die erste is Chiara 10te letztes Jahr.
Eingehend
20.03.2018
21:24
Kannst wieder mal in der Schule spyen?
Ausgehend
20.03.2018
21:24
Versuche es natürlich.
Eingehend
22.03.2018
18:36
Wer ist das dunkle Mädchen? (hearteyes)
Ausgehend
22.03.2018
18:58
Nachschreiberin ich hab sie später noch besser erwischt.
Ausgehend
22.03.2018
18:58
Das ist Alina 10te.
Insgesamt tauschte der Beklagte mit diesem Chat-Partner 168 Bilder und Videos.
Die einzelnen sichergestellten Chat-Verläufe haben folgenden Inhalt:
Richtung
Zeit (UTC)
Nachricht
Eingehend
26.02.2018
05:25
Du hast ihren BH und Ihr Höschen „missbraucht“?!
(devil)
Ausgehend
26.02.2018
05:26
Das Höschen war von ihrer Tochter (cool) (devil).
Eingehend
26.02.2018
05:26
Noch besser! Wie alt?
Ausgehend
26.02.2018
05:38
Hatte gestern ihren 4ten Geburtstag. Is normal nicht mein Ding aber wenn´s Höschen schon mal da lag.
Ausgehend
26.02.2018
16:23
Wünsche mir mal sowas mit den BHs und Slips deiner Töchter (devil).
Eingehend
26.02.2018
16:34
Du hast ne 4-jährige gefickt du perverse Pedosau und Mami gleich dazu (like):0 (holidayspirit) l Ich flipp aus.
Ausgehend
26.02.2018
16:34
Nur ins Höschen.
Ausgehend
27.02.2018
05:33
Dafür warten im Büro ja paar Sahneschnittchen.
Ausgehend
27.02.2018
05:34
Ich hab von 8 bis 8.45 meine 10-te.
Eingehend
27.02.2018
05:39
Würde mich freuen, wenn ich die sehn dürfte
:$
Eingehend
27.02.2018
05:41
Um dieses geteilte Foto anzuzeigen, wechsle zu:
https://loQin.skvpe.com/ … …png
Eingehend
27.02.2018
05:41
Und was für Schnittchen! :*
Ausgehend
27.02.2018 11:27
Meine 10te hab ich nicht erwischt aber ich bekam besuch von 3 ex vom letzten jähr (hearteyes) und die hab ich voll erwischt.
Ausgehend
27.02.2018 11:39
Hier mal ein kleiner Vorgeschmack.
Ausgehend
27.02.2018 11:39
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Eingehend
27.02.2018 11:42
Ja her damit, bin grad unterwegs.
Eingehend
27.02.2018 12:15
Wie süß (hearteyes) ist das von heute?
Eingehend
27.02.2018 12:16
Darf ich die mittlere… :$
Die beiden anderen sind aber auch lecker (hearteyes).
Eingehend
27.02.2018 12:24
Es ist sicher überflüssig zu erwähnen, dass ich dich beneide?! (happy.
Ausgehend
27.02.2018 12:31
War heute ja.
Ausgehend
27.02.2018 12:31
Mitte ist Johanna.
Ausgehend
27.02.2018 12:32
Links ist Lisa die kennst du vom Faschingsbild.
Ausgehend
27.02.2018 12:32
Rechts finde ich mega süß.
Eingehend
27.02.2018 12:35
„kennen“ ist gut…würde sie gern kennen lernen (hearteyes)
Eingehend
27.02.2018 12:36
Und du hast gesagt: Lisa, Johanna, … kommt mal! Selfie machen! (cool)
Eingehend
27.02.2018 12:36
Oder wie bringst du die Mädels zum Posen?
Eingehend
27.02.2018 12:37
Ich fahr jetzt weiter, meld mich im Büro wieder (like).
Ausgehend
27.02.2018 12:41
Sie wollten dass ich das Selfie mache:D
Ausgehend
27.02.2018 12:41
Hab aber auch Spy von ihr.



27.02.2018 17:14
Biste da, ich hätte die Auswertung.



Ausgehend
27.02.2018 17:26
Hier zunächst mal die sexy Teenybeine und wie nah sie mir waren (hearteyes).
Ausgehend
27.02.2018 17:26
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Ausgehend
28.02.2018 04:36
Guten Morgen jetzt mal zum wach werden die Spybilder.
Ausgehend
28.02.2018 04:36
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Ausgehend
28.02.2018 04:36
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28.02.2018 04:37
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28.02.2018 04:37
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Ausgehend
28.02.2018 04:37
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28.02.2018 04:37
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Eingehend
28.02.2018 05:07
Moin! Olala! hlättest den Mädels doch mal aus den Jacken geholfen (cool).
Ausgehend
28.02.2018 05:19
Den Gedanken hatte ich auch und wenn ihre Tittchen unter der Jacke rausspitzten hatte ich noch ganz andere Fantasien (devil).
Eingehend
28.02.2018 05:22
Bei einem 4er hättest du bei den Prachtstuten Hilfe gebraucht (like).
Eingehend
28.02.2018 05:23
Was war der Grund ihres Besuches?
Ausgehend
28.02.2018 05:25
Sie haben die FOS geschwänzt und wollten eben ihren Lieblingslehrer besuchen.
Eingehend
28.02.2018 05:28
Ich lieg übrigens noch verschwitzt im Bett…
Eingehend
28.02.2018 05:29
…nicht weil mich im Traum gerade eine 5. Klässlerin geritten hat, sondern wegen einer fucking Erkältung.
Eingehend
02.03.2018 05:33
Dann mach heute wenigstens noch was von deinen Schülerinnen (cool)
Ausgehend
02.03.2018 05:33
Ich versuch´s.
Ausgehend
02.03.2018 05:35
Was macht die Wäsche deiner Töchter?
Eingehend
02.03.2018 05:36
Macht sich und wartet auf Gelegenheit.
Eingehend
04.03.2018 08:19
Das Häschen ist doch U 16 oder?
Ausgehend
04.03.2018 16:03
Oh ja war sie 11 is sie gewesen.
Eingehend
04.03.2018 16:04
Aha! Und woher kennst du Sack ihr genaues Alter??
Eingehend
04.03.2018 16:04
Hast sie angemacht und sie hat gesagt „sorry ich bin doch erst 11“
Ausgehend
08.03.2018 11:42
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Ausgehend
08.03.2018 11:43
Heute früh am Kopierer.
Eingehend
08.03.2018 13:14
Ne ziemlich arrogante Junglehrerin aber halt megageiler Body.
Ausgehend
08.03.2018 13:56
Viel süßer sexier netter und geiler fand ich die folgende,
die leider nimmer da ist.
Ausgehend
08.03.2018 13:57
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Eingehend
08.03.2018 13:58
Mmmmmmh (hearteyes) (hearteyes) (hearteyes) (inlove) (inlove) (inlove)(kiss)(kiss)
Eingehend
08.03.2018 13:58
Wie das Oberteil an ihren Titten hängt:$
Ausgehend
08.03.2018 16:30
Ich würde gerne mal wieder Wäschebilder deiner Töchter sehen.
Geh mal auf Fotosafari.
Eingehend
10.03.2018 22:14
Ich weiß nicht ob du das aushälst. Das Bild ist auch schon 2 Jahre alt (14).
Aber gezeigt hab ich ´s dir bisher nicht.
Ausgehend
10.03.2018 22:15
Und jetzt ist der große Moment.
Eingehend
10.03.2018 22:15
Sozusagen.
Ausgehend
10.03.2018 22:15
Yeah
Eingehend
10.03.2018 22:16
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https://login.skype.com/login/sso?go=xmmfallback? pic=0-weu-d9-…
Eingehend
10.03.2018 22:16
Meinung dazu? ©
Ausgehend
10.03.2018 22:16
AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA
Ausgehend
10.03.2018 22:16
Wie hast das gemacht?
Eingehend
10.03.2018 22:17
Kollabier mir nicht.
Ausgehend
10.03.2018 22:17
Gibt’s davon mehr?
Eingehend
10.03.2018 22:17
Spycam. War ein usb stick. Deswegen die schlechte Qualität
Eingehend
10.03.2018 22:18
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Ausgehend
10.03.2018 22:18
Die Qualitäten die ich sehe sind umwerfend.
Ausgehend
10.03.2018 22:18
MEHR
Eingehend
10.03.2018 22:19
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Ausgehend
10.03.2018 22:20
Einfach SAUGEIL
Eingehend
10.03.2018 22:20
Danke:$
Eingehend
10.03.2018 22:21
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Eingehend
10.03.2018 22:21
Die Große.
Eingehend
10.03.2018 22:21
Da war sie 17.
Eingehend
10.03.2018 22:22
Hab immer noch keine praktische Spycam gefunden, sonst hätte ich sicher schon mehr.
Ausgehend
10.03.2018 22:23
Ich will beide.
Eingehend
10.03.2018 22:23
Handys ins Bad stellen fällt zu sehr auf.
Ausgehend
10.03.2018 22:23
Aber es gibt doch viele gute spycams.
Eingehend
10.03.2018 22:24
Was macht die Nachhilfe für Maja?
Ausgehend
10.03.2018 22:25
Sie kommt nicht hat dich von ihrem Freund getrennt ist, bissl down.
Eingehend
10.03.2018 22:27
Weil sie dich liebt (cool).
Sie braucht pädagogischen Trost (movember)
Ausgehend
10.03.2018 22:28
Nur zu gern.
Eingehend
10.03.2018 22:29
Anbieten!!!! Am besten über die Nutter…ahm Mutter (cool)
Ausgehend
10.03.2018 22:29
Hab ich natürlich.
Eingehend
10.03.2018 22:30
Aber?
Ausgehend
10.03.2018 22:30
Ohne Erfolg.
Eingehend
10.03.2018 22:30
Schade.
Ausgehend
10.03.2018 22:30
Sehr schade.
Ausgehend
10.03.2018 22:37
Nach deinen Töchterbildern geht wohl nix drüber.
Eingehend
10.03.2018 22:38
Okay verstehe:P das ehrt mich.
Ausgehend
10.03.2018 22:39
Das hast du wirklich perfekt hingekriegt.
Eingehend
10.03.2018 22:39
Hab mir auch Mühe gegeben.
Ausgehend
10.03.2018 22:40
Glaub ich sofort.
Eingehend
10.03.2018 22:41
Das „Interesse“ kam dann mit den Titties:$
Ausgehend
10.03.2018 22:42
Da beneide ich dich.
Ausgehend
11.03.2018 14:25
So geil die Videos sind lösche sie besser wieder raus hier.
Eingehend
11.03.2018 14:26
Logisch (like)
Eingehend
11.03.2018 22:21
Ne Frau in Sichtweite.
Ausgehend
11.03.2018 22:22
Die halbnackten Töchter wären dir sicher lieber.
Eingehend
11.03.2018 22:24
Du Sagst es! Katharina badet gerade (nerd).
Ausgehend
11.03.2018 22:24
:0du musst dringend ins Bad.
Eingehend
11.03.2018 22:25
Die pfeift mir was (cwl).
Ausgehend
11.03.2018 22:27
Es ist wirklich dringend du brauchst SOFORT ein Ohrenstäbchen.
Eingehend
11.03.2018 22:29
Wenn ich mit meinem geh…(cwl)
»Ohrenstab“ da rein
Ausgehend
11.03.2018 22:29
Sagt sie: Papa soll ich ihn klein blasen?
Eingehend
11.03.2018 22:31
Bei der Ansage spritze ich ihr freihändig ins Gesicht:D
Ausgehend
11.03.2018 22:31
Hauptsache die Cam läuft.
Eingehend
11.03.2018 22:38
Ich muss mich nach einer guten HD Spycam umschauen.
Eingehend
11.03.2018 22:39
Die Nippel sollten gestochen scharf sein.
Ausgehend
11.03.2018 22:39
Fuck wäre das geil gestochen scharfe Badbilder.
Ausgehend
12.03.2018 16:01
Bei mir lief auch die spy man die Maus wird immer geiler und is erst in der 6ten.
Eingehend
14.03.2018 05:30
Oh ja. Gestern hatten wir auch eine süße „Praktikantin“ da.
Eingehend
14.03.2018 05:31
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Eingehend
14.03.2018 05:31
Erkennst du die Kontur? (hearteyes)
Eingehend
14.03.2018 05:31
11!!!!!!
Ausgehend
14.03.2018 07:30
(inlove)
Ausgehend
14.03.2018 16:08
Wie kommst du an so süße Praktikantinen?
Eingehend
14.03.2018 16:16
Tochter einer unserer Aushilfen.
Ausgehend
15.03.2018 05:22
Sehr süß, aber es wird Zeit dass es Sommei^wird.
Ausgehend
15.03.2018 12:15
Die ersten Bauchfreien sind schon unterwegs (hearteyes). leider noch keine Spymöglichkeit
Eingehend
19.03.2018 05:34
Im Sommer? Jungtitteneinblicke…da darf ich gar nicht dran denken (holidayspirit)
Eingehend
19.03.2018 05:36
Z.b. 12jährige Apfelbrüstchen unterm bauchfrei Top ohne BH :0(hearteyes)
Eingehend
19.03.2018 05:37
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Ausgehend
19.03.2018 15:18
Ja genau darauf freue ich mich.
Eingehend
20.03.2018 21:11
What the fuck! Wer ist die?
Ausgehend
20.03.2018 21:11
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Eingehend
20.03.2018 21:12
Ich seh das Körbchen (hearteyes).
Ausgehend
20.03.2018 21:12
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Ausgehend
20.03.2018 21:13
Die erste is Ciara 10te letztes Jahr.
Eingehend
20.03.2018 21:14
10. ???? Sieht geil älter aus.
Ausgehend
20.03.2018 21:16
Oh ja die is hot.
Eingehend
20.03.2018 21:17
Aimee auch 10.
Eingehend
20.03.2018 21:17
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Eingehend
20.03.2018 21:18
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https://login.skype.com/login/ … …
Eingehend
20.03.2018 21:18
Sie war früher ein richtiges Pummelchen.
Ausgehend
20.03.2018 21:19
GEIL
Eingehend
20.03.2018 21:19
Aber jetzt eine supergeile Schwanzverhärterin (happy).
Ausgehend
20.03.2018 21:20
Saugeil
Ausgehend
20.03.2018 21:21
Woher haste denn die geilen Bilder?
Eingehend
20.03.2018 21:21
Facebook natürlich (cool).
Ausgehend
20.03.2018 21:22
Hammermaus
Eingehend
20.03.2018 21:24
Kannst wieder mal in der Schule spyen?
Ausgehend
20.03.2018 21:24
Versuche es natürlich.
Ausgehend
21.03.2018 16:00
Spy aus dem Klassenzimmer mehr ging leider net.
Ausgehend
21.03.2018 16:01
Dafür ma der Film.
Eingehend
21.03.2018 16:15
Sehr süß.
Ausgehend
21.03.2018 16:27
Und ich kann die und ihre Freundinnen 45 Minuten anschauen (cool).



Ausgehend
22.03.2018 17:09
Kleinigkeiten aus der Schule hab ich auch noch.



Eingehend
22.03.20218 18:36
Wer ist das dunkle Mädchen (hearteyes)?
Ausgehend
22.03.2018 18:58
Nachschreiberin ich hab sie später noch besser erwischt.
Ausgehend
22.03.2018 18:58
Das ist Alina 10te.
Eingehend
22.03.2018 19:02
Besser? (happy)(happy)
Eingehend
22.03.2018 19:02
Schulaufgabe im Stehen nachschreiben?
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22.03.2018 19:02
Bessere Bilder
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22.03.2018 19:02
Ja dann zeig.
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22.03.2018 19:02
Kurzarbeit in Deutsch.
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22.03.2018 19:03
Da hättest du sie im Stehen von hinten als Langarbeit nehmen können (devil).
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22.03.2018 19:03
Kann grad net.
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22.03.2018 19:04
Okay ich bin geduldig.
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22.03.2018 19:04
JAAAA hätt ich gern (devil) oder von vorn in den Ausschnitt schaue.
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22.03.2018 19:06
Kannst sie ja beim Korrigieren ficken;).
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22.03.2018 19:07
Die Arbeit stellvertretend sozusagen (angel).
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22.03.2018 19:10
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22.03.2018 19:10
Gute Idee (devil)(devil)(devil).
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22.03.2018 19:11
Du Sau hast schon (like).
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22.03.2018 19:11
Jetzt gerade.
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22.03.2018 19:11
Du sitzt quasi grad „über“ Alina (devil).
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22.03.20218 19:11
Jetzt Lisa.
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22.03.2018 19:12
Egal was du ihr gibst, machs bitte eine Note besser. Tittenbonus (cool).
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22.03.2018 19:14
Dann hätten viele ne 1.
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22.03.2018 19:15
Tja (cool)
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22.03.2018 19:17
Siehst du die Kontur ihres geilen Busens? Ich wär fast kollabiert. Sie hatte wohl nix drunter.
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22.03.2018 19:17
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22.03.2018 19:18
(heart)
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22.03.2018 19:18
JAAAA (heart)
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22.03.2018 19:19
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22.03.2018 19:19
Sie ist glaub ich 11!!!
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22.03.2018 19:27
6 klasse diese Tittchen kenne ich.
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22.03.2018 19:40
Das könnte ich nicht den ganzen Tag aushalten (holidayspirit).
Du Meister der Selbstbeherrschung (coll)(like).
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22.03.2018 21:06
Ich hab jetzt Ferien da kann ich mal entspannen:D
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26.03.2018 16:38
Paula ist 17 ihre Schwester älter.
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26.03.2018 16:39
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26.03.2018 16:39
Da platzen einem doch die Eier?!
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26.03.2018 16:39
(holidayspirit)
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26.03.2018 16:40
Scho GEIL ja.
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27.03.2018 19:35
Der Hammer die Maus am Donnerstag kommt sie wieder zu mir.
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27.03.2018 19:35
Ich spritz ab wenn ich da zu lange hinschaue.
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27.03.2018 19:35
Zeig mir wenn du auf die Bilder wixt.
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27.03.2018 19:36
Du musst die NH unbedingt bis in den Sommer ziehen! Wer weiß, was sie dann alles NICHT anzieht (cool).
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27.03.2018 19:36
Mach ich bei Gelegenheit bestimmt (like).
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27.03.2018 19:37
27 Juni is Mathe QA
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27.03.2018 19:38
Quali? Ist sie nicht in der Realschule?
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27.03.2018 19:38
Aber bis dahin gibt’s viele heiße Tage (devil)(angel).
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27.03.2018 19:40
Nein QA is Mittelschule.
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27.03.2018 19:41
Und nun mein Freund noch was exklusiv nur für dich
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27.03.2018 19:41
Top mit Seitenblick. Kurzer Rock. Weiter Ausschnitt. …
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27.03.2018 19:41
Oha was kommt jetzt? :$
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27.03.2018 19:42
Das Abgangvideo raus aus meinem Büro bis runter an die Haustüre.
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27.03.2018 19:42
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27.03.2018 20:06
Ziele muss man haben. Wäre sie nicht auch eine NH-Kandidatin?
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27.03.2018 20:08
Nee leider viel zu gut.
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27.03.2018 20:09
Bin ab Samstag in Würzburg braucht dein Töchterlein nicht irgendwo Nachhilfe (cool):D
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27.03.2018 20:10
(cwl) läuft eigentlich auch gut bei ihr
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27.03.2018 20:10
Eigentlich
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27.03.2018 20:12
In BWR bekommt sie bisschen Nachhilfe.
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27.03.2018 20:12
Shit. BWR hab ich null Ahnung.
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27.03.2018 20:12
Auch so nen geiler Nachhilfebock wie ich.
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27.03.2018 20:13
Nein, viel besser:P
Der Sachverhalt steht fest aufgrund des ITforensischen Gutachten der Firma … oHG vom 12. September 2018 und wurde vom Beklagten in der mündlichen Verhandlung eingeräumt.
3. Der Beklagte hat durch den ihm zur Last gelegten Sachverhalt ein einheitliches Dienstvergehen gemäß § 47 Abs. 1 BeamtStG begangen, da er schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzte.
a) Durch den Besitz von mindestens 78 unterschiedlichen kinderpornographischen Bild- und mindestens 4 unterschiedlichen kinderpornographischen Videodateien sowie im Besitz von mindestens 33 unterschiedlichen jugendpornographischen Bild- und mindestens 2 unterschiedlichen Videodateien verstieß der Beklagte außerdienstlich gegen seine Pflicht zur Beachtung der Gesetze gemäß § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG i.V.m. §§ 184b Abs. 3, 184c Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB). Zudem stellt sich der Besitz solcher Bilder als Verstoß gegen die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten i.S.v. § 34 Satz 3 BeamtStG dar.
Das insoweit außerdienstliche Fehlverhalten hat nach § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG disziplinarrechtliche Bedeutung. Es überschreitet ein Mindestmaß an Relevanz, das die Rechtsprechung bei einem – vorliegend sowohl in Bezug auf den Besitz kinder- als auch jugendpornographischer Schriften eröffneten – Strafrahmen von mindestens zwei Jahren als gegeben ansieht (vgl. BVerwG, B.v. 18.6.2014 – 2 B 55/13 – juris Rn. 11). Außerdem ist bei dem Beklagten als Lehrkraft ein Bezug zu seinem (Status) Amt durch seine besondere Vertrauens- und Nähe-/Obhutsstellung gegenüber minderjährigen Schülerinnen und Schülern gegeben.
Zudem trägt derjenige, der kinderpornographische Schriften besitzt, durch seine Nachfrage nach solchen Darstellungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern und damit zum Verstoß gegen ihre Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit bei. Der sexuelle Missbrauch eines Kindes ist in hohem Maße persönlichkeits- und sozialschädlich. Er greift in die sittliche Entwicklung eines jungen Menschen ein und gefährdet die harmonische Bildung seiner Gesamtpersönlichkeit sowie seine Einordnung in die Gemeinschaft, weil ein Kind wegen seiner fehlenden oder noch nicht hinreichenden Reife intellektuell und gefühlsmäßig das Erlebte in der Regel gar nicht oder nur schwer verarbeiten kann. Zudem degradiert der Täter die sexuell missbrauchten kindlichen Opfer zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde oder Erregung (BayVGH, U.v. 18.3.2015 – 16a D 14.121 – juris Rn. 42).
b) Durch seine Nachrichten in den zitierten Chat-Verläufen hat sich der Beklagte in erheblich ansehens- und vertrauensschädigender Weise gemäß § 34 Satz 3 BeamStG verhalten, indem er sich über seine minderjährigen Schülerinnen in sexualisierter Weise äußerte und sogar heimlich gefertigte Bildaufnahmen an den Chatpartner mit deutlich sexualisierten Motiven überließ. Gemäß Notiz vom 25. September 2018 erfolgten insoweit keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, da die Aufnahmen nicht im höchstpersönlichen Lebensbereich getätigt worden seien. Sowohl die Spy-Aufnahmen als auch die getätigten Äußerungen stellen aber erhebliche Distanzverletzungen dar und sind mit der Vorbildfunktion des eigenen Verhaltens i.S.v. Art. 131 der Bayerischen Verfassung und den in Art. 1 und 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) nicht in Übereinstimmung zu bringen. Die Wahrung der Integrität der Schüler, die Pflicht zur Gewährleistung ihrer behutsamen persönlichen Entwicklung sowie Anspruch und Vertrauen der Eltern darauf, dass Lehrer das – auf Grund der allgemeinen Schulpflicht letztlich erzwungene – Obhuts- und Näheverhältnis zu den Schülern nicht zur Verfolgung eigener Bedürfnisse ausnutzen, verpflichten den Lehrer dazu, sich in sexueller Hinsicht uneingeschränkt korrekt – in Wort wie in Tat – zu verhalten.
Wenngleich der Chatverkehr an sich als außerdienstlich einzustufen wäre, haben die Nachrichten einen deutlichen Bezug zum Statusamt des Beklagten, als er sich als Lehrer über seine (eigenen) Schülerinnen in sexualisierter Weise äußerte und in dieser Funktion in der Schule hierfür getätigte Spy-Aufnahmen versandte. Da der Beklagte im Schulgebäude und während Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit die Aufnahmen machte, bereits mit der erkennbaren Zielrichtung, sie (auch) für den sexualisierten Chat zu benutzen, kann das Dienstvergehen jedoch als innerdienstlich eingestuft werden. Selbst wenn man dem nicht folgte, wäre das Verhalten gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG in besonderem Maße geeignet, das Vertrauen in einer für das Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen, und daher disziplinarrechtlich von Relevanz.
Der Beamte handelte bei Begehung des Dienstvergehens vorsätzlich und ohne Schuldausschließungs- oder Rechtsfertigungsgründe.
4. Das Dienstvergehen wiegt derart schwer i.S.v. Art. 14 Abs. 2 Satz 1 BayDG, dass ein endgültiger und vollständiger Vertrauensverlust des Dienstherrn und der Allgemeinheit in den Beklagten eingetreten ist. Unter Berücksichtigung der Schwere des Dienstvergehens, der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit, dem Persönlichkeitsbild und dem bisherigen dienstlichen Verhalten des Beklagten als Gesichtspunkte der Maßnahmebemessung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG kommt keine andere Maßnahme als die Höchstmaßnahme in Betracht.
a) Ausgangspunkt der Maßnahmebemessung ist die Schwere des Dienstvergehens, wobei von der schwersten Dienstpflichtverletzung auszugehen ist, vorliegend somit dem strafbaren Besitz kinderpornographischer Bilder.
(1) Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgend kann der Besitz kinderpornographischer Bilder angesichts der Variationsbereite möglicher Verfehlungen nicht einer bestimmten Disziplinarmaßnahme als Regeleinstufung zugeordnet werden, ist bei Lehrkräften angesichts des vorliegenden Amtsbezugs und des Strafrahmens jedoch der Orientierungsrahmen bis zur Höchstmaßnahme eröffnet (vgl. für Polizeibeamte: BVerwG, U.v. 18.6.2015 – 2 C 9/14 – juris Ls. 3 und Rn. 30 ff.). Die Ausschöpfung des maßgeblich in Anlehnung an die abstrakte Strafandrohung gebildeten Orientierungsrahmens kommt nur dann in Betracht, wenn dies auch dem Schweregehalt des vom Beamten konkret begangenen Dienstvergehens entspricht (BVerwG, a.a.O. Rn. 36). Zur Bestimmung der Schwere des im Einzelfall begangenen Dienstvergehens kann im Falle einer außerdienstlich begangenen Straftat indiziell auf die von Strafgerichten ausgesprochene Sanktion zurückgegriffen werden (BVerwG, a.a.O. Rn. 37). Ist von den Strafgerichten nur auf Geldstrafe erkannt worden, bedarf der Ausspruch einer statusberührenden Disziplinarmaßnahme einer besonderen Begründung der Disziplinargerichte zur Schwere der Verfehlung; die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis kommt hier nur ausnahmsweise und bei Vorliegen disziplinarrechtlich bedeutsamer Umstände in Betracht (BVerwG, a.a.O. Rn. 38). Wenngleich die besondere Stellung von Lehrkräften aus ihrem Vorbildcharakter sowie der besonderen Lehrer-Schüler-Beziehung bei der Entscheidung über die angemessene Disziplinarmaßnahme zu berücksichtigen ist, muss jedoch der außerdienstliche Charakter eines Dienstvergehens auch für die Beamten dieser Ämter gelten (vgl. für Polizeibeamte: BVerwG, a.a.O. Rn. 39). Der Ausspruch der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme wegen Besitzes kinderpornographischer Bilder setzt deshalb voraus, dass das Verhalten aufgrund der Tatumstände, insbesondere also Anzahl, Art und Inhalt der Darstellungen, als besonders verwerflich einzustufen ist (BVerwG, a.a.O. Rn. 36 m.w.N.).
Nach diesen Maßstäben ist vorliegend von einer besonders verwerflichen Schwere des Dienstvergehens i.S.d. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auszugehen.
Bereits die verhängte Freiheitsstrafe von neun Monaten im Strafverfahren indiziert vorliegend einen vollständigen Vertrauensverlust dem Beklagten gegenüber.
Auch wenn die Anzahl der Bilder im Vergleich zu anderen Verfahren nicht übermäßig groß sein mag, handelt es sich doch nicht nur um vereinzelte Bilder. Hinsichtlich der Darstellungen variieren die aufgefundenen Bilder zwischen Posingbildern mit nicht nur einzelnen Bildern mit der Darstellung von Geschlechtsverkehr von Mädchen unter 14 Jahren. Das Strafgericht hat in den Urteilsgründen den Inhalt der Bilder als besonders verwerflich und verachtlich eingestuft, dem sich das Gericht anschließt. Anzahl und Inhalt der Bilder sind somit vorliegend aus Sicht des Gerichts gerade nicht geeignet, die Schwere des Dienstvergehens abzumildern. Wie bereits im Strafurteil dargestellt, handelt es sich bei den Darstellungen nicht nur um ein fiktives Geschehen. Der Konsument sei dadurch, dass es ohne Konsumenten auch keinen Markt für solche Bilder gebe, an dem Schicksal der einzelnen Oper maßgeblich beteiligt. Vielmehr hat der Beklagte im Kernbereich seiner beamtenrechtlichen Pflichten versagt und daher ein sehr schweres Dienstvergehen begangen.
(2) Ohne dass es darauf im Ergebnis ankäme, ist der dem Beklagten zur Last gelegte Sachverhalt hinsichtlich seines Chatverkehrs erschwerend und sogar von eigenem sehr schweren Gewicht. Der Beklagte hat mit seinen Äußerungen und den heimlichen Aufnahmen von seinen Schülerinnen in eklatanter Weise in seinem Statusamt als Lehrkraft versagt, seine Stellung als Lehrkraft und das besondere Lehrer-Schüler-Verhältnis missbraucht und seine minderjährigen Schülerinnen zum sexuellen Objekt gemacht. Auch hierdurch ist zur Überzeugung des Gerichts jegliche Vertrauensgrundlage in den Beamten zerstört worden, die erforderlich ist, um einer Lehrkraft minderjährige Schülerinnen und Schüler anzuvertrauen. Entgegen der Darstellung des Beklagten in der mündlichen Verhandlung fand gerade keine Trennung der virtuellen und der realen Welt des Beklagten statt. Vielmehr hat er bewusst seine reale Welt, nämlich seine Schülerinnen, in die virtuelle Welt hineintransportiert und in der Darstellung im Chat dortigen Phantasien aus der realen Welt heraus bedient.
b) Dem somit sehr schweren – einheitlichen – Dienstvergehen stehen keine durchgreifenden Milderungsgründe gegenüber.
Über die bislang in der Rechtsprechung anerkannten typisierten Milderungsgründe hinaus bedarf es einer Würdigung der jeweiligen be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls und würde eine allein typisierende Betrachtungsweise zu kurz greifen. Vielmehr dürfen entlastende Gesichtspunkte nicht deshalb unberücksichtigt bleiben, weil sie für das Vorliegen eines „anerkannten“ Milderungsgrundes ohne Bedeutung sind oder nicht ausreichen, um dessen Voraussetzungen – im Zusammenwirken mit anderen Umständen – zu erfüllen (BVerwG, B.v. 20.12.2013 – 2 B 35.13 – beck-online Ls.1 sowie Rn. 21). Das Bundesverwaltungsgericht führt insoweit aus, die Verwaltungsgerichte müssten bei der Gesamtwürdigung dafür offen sein, dass mildernden Umständen im Einzelfall auch dann ein beachtliches Gewicht für die Maßnahmebemessung zukommen kann, wenn sie zur Erfüllung eines so genannten anerkannten („klassischen“) Milderungsgrundes nicht ausreichen. Auch solche Umstände dürfen nicht als nebensächlich oder geringfügig zurückgestellt werden, ohne dass sie in Bezug zur Schwere des Dienstvergehens gesetzt werden. Sie dürfen nicht in einer nicht nachvollziehbaren Weise „abgetan“ werden. Nach der Rechtsprechung des 2. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts müssen die Milderungsgründe jedoch umso gewichtiger sein, je schwerer ein Dienstvergehen wiegt, umso gewichtiger (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2018 – 2 WD 10.18 – beck-online Rn. 44 m.w.N.).
Zwar hat sich der Beklagte im Strafverfahren und Disziplinarverfahren kooperativ und geständig gezeigt und bereut er seinen Angaben zufolge seine Taten. Dies ist zu seinen Gunsten zu werten. Fraglich und wenig überzeugend verbleibt für das Gericht jedoch – in Übereinstimmung mit den Ausführungen der Landesanwaltschaft Bayern -, dass der Beklagte jegliches sexuelle Interesse an den Bildern abstreitet und in der mündlichen Verhandlung deutlich die Trennung von virtueller und realer Welt betont, die hingegen offensichtlich nicht vorlag. Es verbleiben insoweit Restzweifel, dass der Beklagte daher vollumfänglich einsichtig ist und die genauen Umstände seines Fehlverhaltens bereits aufgearbeitet hat.
Auch verkennt das Gericht seine bisherigen dienstlichen Beurteilungen und Leistungsprämien sowie das berufliche Engagement des Beklagten, das dieser auch in der mündlichen Verhandlung näher herausstellte, nicht. Auch auf das vorgelegte positive Persönlichkeitsbild des Beklagten wird Bezug genommen. Gegenüber der enormen Schwere des Dienstvergehens fällt dies jedoch nicht durchschlagend ins Gewicht. Der vollständige Vertrauensverlust kann dadurch nicht verhindert werden.
Der Umstand, dass der Beklagte bislang disziplinarisch und strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, ist zu beachten, fällt aber ebenso nicht wesentlich ins Gewicht. Dies stellt vielmehr ein normales Verhalten zur Erfüllung der Dienstpflichten dar und ist nicht geeignet, die Schwere des Dienstvergehens so abzumildern, dass von einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abgesehen werden könnte. Die langjährige pflichtgemäße Dienstausübung ist – selbst bei überdurchschnittlichen Leistungen – für sich genommen regelmäßig nicht geeignet, derartige Pflichtverstöße in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (BayVGH, U.v. 18.3.2015 – 16a D 09. 3029 – juris Rn. 96).
Insofern ist auch die Dauer des Disziplinarverfahrens nicht geeignet, sich durchgreifend mildernd auszuwirken. Der Verbleib im Beamtenverhältnis allein aufgrund einer unangemessen langen Verfahrensdauer ist nicht mit dem Zweck des Disziplinarrechts vereinbaren, nämlich dem Schutz der Integrität des Berufsbeamtentums und der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung, wenn die Gesamtwürdigung aller be- und entlastenden Umstände ergibt, dass wegen eines schwerwiegenden Dienstvergehens die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis geboten ist. Diese Schutzgüter und der Grundsatz der Gleichbehandlung schließen es aus, dass ein Beamter, der durch gravierendes Fehlverhalten im öffentlichen Dienst untragbar geworden ist, gleichwohl weiterhin Dienst leisten und als Repräsentant des Dienstherrn hoheitliche Befugnisse ausüben kann, weil das gegen ihn geführte Disziplinarverfahren unangemessen lange gedauert hat (BVerwG, B.v. 12.7.2018 – 2 B 1.18 – juris Rn. 9).
Die Entfernung des Beklagten aus dem Beamtenverhältnis ist letztlich auch nicht unverhältnismäßig, sondern zweckmäßig, geeignet, erforderlich und auch angemessen. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der vom Beklagten in der mündlichen Verhandlung dargestellten erheblichen persönlichen Folgen, die sein Verhalten und das Strafsowie Disziplinarverfahren nach sich gezogen haben.
Die Kostenentscheidung beruht auf Art. 72 Abs. 1 Satz 1 BayDG.


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