Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Bindungswirkung einer Flüchtlingsanerkennung durch Behörden eines EU-Mitgliedsstaates im Auslieferungsverfahren als ungeklärte unionsrechtliche Frage – hier: Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Absehen von einer EuGH-Vorlage dieser Frage ohne nachvollziehbare Begründung – Gegenstandswertfestsetzung
gerichtliche Aufhebung eines Entziehungsbescheids wegen Ermessensausfalls beim Erlass der Beibringungsanordnung, Erlass einer erneuten Beibringungsanordnung keine entgegenstehende Rechtskraft, keine Nichtigkeit des erneuten Entziehungsbescheids