Verwaltungsrecht

Erfolgloser Abänderungsantrag wegen Änderung der Sachlage infolge eines stationären Krankenhausaufenthalts

Aktenzeichen  M 9 S7 18.51032

Datum:
12.4.2018
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 8141
Gerichtsart:
VG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
VwGO § 80 Abs. 7

 

Leitsatz

Wird ein Ausländer aus einem Krankenhaus in einem stabilen/gebesserten Allgemeinzustand mit der Empfehlung einer psychotherapeutischen/psychiatrischen Anbindung entlassen, rechtfertigt dies keine Abänderung eines Beschlusses wegen Vorliegens eines krankheitsbedingten Abschiebungshindernisses. (Rn. 7) (redaktioneller Leitsatz)

Tenor

I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe für dieses und für das Verfahren M 9 K 17.53052 wird abgelehnt.
III. Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Gründe

I.
Die Antragstellerin stammt angeblich aus Nigeria, hat keine Papiere und ist am 28. Juli 2017 in das Bundesgebiet eingereist. Ihr Asylantrag wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) vom 16. Oktober 2017 als unzulässig abgelehnt.
Ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wurde mit Beschluss vom 9. März 2018 abgelehnt (M 9 S 17.53053) und die Klage mit Gerichtsbescheid vom 12. März 2018 (M 9 K 17.53052) abgewiesen. Eine mündliche Verhandlung wurde beantragt.
Die mittlerweile bestellte Bevollmächtigte der Antragstellerin hat mit am 27. März 2018 beim Verwaltungsgericht München eingegangenem Schriftsatz einen Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO gestellt und Prozesskostenhilfe beantragt.
Vorgelegt wurden im Klageverfahren und in diesem Verfahre Entlassungsberichte – sowohl der Notaufnahme des Klinikums Augsburg vom 27. März 2018 als auch der Kliniken an der Paar, Aichach, vom 21. März 2018, wonach die Antragstellerin sich wiederholt in stationärer Behandlung wegen unklarer Krampfanfälle, Verdacht auf Anpassungsstörung bzw. psychogenem Ausnahmezustand mit Stupor, dissoziative Wahrnehmungsstörung, psychogen bedingte/dissoziative Anfälle jeweils einige Tage in stationärer Behandlung befand. Ausweislich der ärztlichen Berichte wurde die Antragstellerin umfassend untersucht, ohne dass sich Anhaltspunkte für eine organische Ursache ergeben hätten. Die Entlassung erfolgte in stabilem Allgemeinzustand (Entlassungsbericht d. Krankenhauses Aichach v. 21.3.2018) bzw. in gebessertem Allgemeinzustand (Klinikum Augsburg v. 27.3.2018) mit der Empfehlung einer psychotherapeutischen/psychiatrischen Anbindung.
Wegen der Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte, die beigezogene Behördenakte und die Akten und Entscheidungen in den Verfahren M 9 S 17.53053, M 9 K 17.53052 Bezug genommen.
II.
Der Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO hat keinen Erfolg, da die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen.
Ausweislich der Arztberichte ist die Antragstellerin weder reiseunfähig noch ansonsten so erkrankt, dass ein Abschiebehindernis ersichtlich wäre. Die Entlassungsberichte nach umfassender Untersuchung und längerem stationärem Aufenthalt in kurzer Folge und verschiedenen Kliniken lassen vielmehr erkennen, dass die Antragstellerin organisch gesund ist und die dort vorgeführten Krampfanfälle in zwei Kliniken bei Fachärzten nicht den Eindruck einer ernst zu nehmenden und behandlungsbedürftigen Erkrankung hervorgerufen haben.
Eine Änderung der Sachlage, aufgrund derer der Beschluss nach § 80 Abs. 5 VwGO aufgehoben werden müsste, ist nicht gegeben.
Der Antrag war daher mit der Kostenfolge des § 154 VwGO abzulehnen.
Auch die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe liegen mangels Erfolgsaussichten nicht vor.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 80 AsylG).


Ähnliche Artikel

Bankrecht

Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Sittenwidrigkeit, KapMuG, Anlageentscheidung, Aktien, Versicherung, Kenntnis, Schadensberechnung, Feststellungsziele, Verfahren, Aussetzung, Schutzgesetz, Berufungsverfahren, von Amts wegen
Mehr lesen

IT- und Medienrecht

Abtretung, Mietobjekt, Vertragsschluss, Kaufpreis, Beendigung, Vermieter, Zeitpunkt, Frist, Glaubhaftmachung, betrug, Auskunftsanspruch, Vertragsurkunde, Auskunft, Anlage, Sinn und Zweck, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Anspruch
Mehr lesen


Nach oben