Aktenzeichen 2 BvC 4/11
§ 24 Abs 2 BVerfGG
§ 21 BWahlG
§ 27 Abs 5 BWahlG
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird zurückgewiesen, weil die am 23. Juli 2009 beim Landeswahlleiter des Freistaates Bayern eingereichte
Niederschrift über die Mitgliederversammlung zur Aufstellung der Bewerber für die Landesliste der Partei “Freie Union” für
den Freistaat Bayern für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag wegen fehlender Unterschrift der Versammlungsleiterin nicht
den gesetzlichen Anforderungen entsprach und der Landeswahlausschuss für den Freistaat Bayern die Landesliste deshalb zu Recht
zurückgewiesen hat; im Übrigen wird gemäß § 24 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz von einer Begründung abgesehen.