Verwaltungsrecht

Regelungen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung

Aktenzeichen  20 ZB 17.1000

Datum:
4.12.2017
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2017, 152056
Gerichtsart:
VGH
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 144 Abs. 4

 

Leitsatz

Verfahrensgang

W 4 K 17.322 2017-03-28 Urt VGWUERZBURG VG Würzburg

Tenor

Die Berufung wird zugelassen, weil ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

Gründe

Ernstlichen Zweifeln unterliegt im Hinblick auf die Regelungen der Abfallverbringungsverordnung (VVA) zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung innerhalb der Europäischen Union die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, dass die Klägerin die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle nicht ausreichend dargelegt habe. Die Entscheidung stellt sich auch nicht aus anderen Gründen als richtig dar (entsprechend § 144 Abs. 4 VwGO).

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