Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Baueinstellung, „Kleines Wohnhaus (Notunterkunft)“, vollständiges Ersetzen der aus Holz bestehenden Außenwände eines Gebäudeteils („Nebenraum“) durch massive Mauern aus Porenbetonsteinen mit betoniertem Ringanker, Bauen ohne Baugenehmigung, Instandhaltungsarbeiten, genehmigungspflichtiges Gesamtvorhaben
vorläufiger Rechtsschutz, Gewässerunterhaltung, Sonderunterhaltungslast des Anlagenunternehmers, Einleiten von Abwasser, adäquat-kausale Verknüpfung zwischen Anlage und Gewässerzustand, Beseitigung von Biberdämmen