Nichtannahmebeschluss: Einlegung von Rechtsbehelfen, die nicht zum Rechtsweg gehören (hier: Gegenvorstellung sowie „Verfassungsrüge“), hält Beschwerdefrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht offen – keine Wiedereinsetzung bei mangelnden Darlegungen zur Unvermeidbarkeit des Rechtsirrtums
Einstweiliger Rechtschutz, Tenure Track, Verfahren, Evaluierungskommission als Äquivalent zur Berufungskommission, Bedenken hinsichtlich der Reichweite und Gestaltungsfreiheit eines Qualitätssicherungsmanagements, Besorgnis der Befangenheit, Folge von Verfahrensverstößen bei eingeschränkter Überprüfbarkeit der Bewertungsentscheidung, Berufungs- bzw. Evaluierungsergebnis ist Prüfungsentscheidung, Verbot der Stimmenthaltung bei Prüfungsentscheidungen