IT- und Medienrecht

Erneute Wiederholung einer eA zur Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Anweisung eines Hochschulrektors über die Verpflichtung eines Hochschullehrers, Lehrveranstaltungen in einem laut Studienplan anderen Fach zu leisten

Aktenzeichen  1 BvR 216/07

Datum:
14.1.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Einstweilige Anordnung
Normen:
§ 32 Abs 1 BVerfGG
§ 32 Abs 6 S 2 BVerfGG
§ 32 Abs 2 HSchulG MV 2002
§ 57 Abs 6 HSchulG MV 2002
Spruchkörper:
1. Senat 3. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, 29. August 2006, Az: 2 M 30/06, Beschlussvorgehend VG Schwerin, 15. Februar 2006, Az: 1 B 83/06, Beschlussvorgehend BVerfG, 8. März 2007, Az: 1 BvR 216/07, Einstweilige Anordnungvorgehend BVerfG, 5. September 2007, Az: 1 BvR 216/07, Einstweilige Anordnungvorgehend BVerfG, 14. Februar 2008, Az: 1 BvR 216/07, Einstweilige Anordnungvorgehend BVerfG, 6. August 2008, Az: 1 BvR 216/07, Einstweilige Anordnungvorgehend BVerfG, 17. Februar 2009, Az: 1 BvR 216/07, Einstweilige Anordnungvorgehend BVerfG, 29. Juli 2009, Az: 1 BvR 216/07, Einstweilige Anordnungnachgehend BVerfG, 13. April 2010, Az: 1 BvR 216/07, Beschluss

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 8. März 2007, zuletzt wiederholt durch Beschluss vom 29. Juli 2009, wird erneut für die Dauer
von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde wiederholt.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Was tun bei einer negativen Bewertung im Internet?

Kundenbewertungen bei Google sind wichtig für Unternehmen, da sich potenzielle Neukunden oft daran orientieren. Doch was, wenn man negative Bewertungen bekommt oder im schlimmsten Fall sogar falsche? Das kann schädlich für das Geschäft sein. Wir erklären Ihnen, was Sie zu dem Thema wissen sollten.
Mehr lesen

Kostenloses Streaming – Wann mache ich mich strafbar?

Sicher schauen Sie auch gerne Filme im Internet an. Dort ist die Auswahl mittlerweile so groß, dass das übliche TV-Programm für manch einen fast überflüssig wird. Unseriöse Anbieter sollte man aber lieber meiden. Warum, erfahren Sie in diesem Artikel.
Mehr lesen

Mangelhafte Ware beim Onlineshopping

Rund 82 Prozent der Deutschen kaufen regelmäßig im Internet ein. Häufig passiert es jedoch, dass Ware beschädigt oder falsch geliefert wird. Was sollten Sie in diesem Fall tun? Welche Rechte haben Sie? Und wie gehen Sie vor? Wir klären auf.
Mehr lesen