Statthafte Klageart gegen Säumniszuschläge bei Kommunalabgaben, Formanforderungen an die Erhebung eines Widerspruchs, Ausstandsverzeichnis kein Verwaltungsakt
Statthafte Klageart gegen Säumniszuschläge bei Kommunalabgaben, Formanforderungen an die Erhebung eines Widerspruchs, Ausstandsverzeichnis kein Verwaltungsakt
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 17.05.2021 VIII B 88/20 – Prozesszinsen nach § 236 AO als Kapitaleinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG)