einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, Änderung der Rechtslage, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Rechtsschutzbedürfnis, keine Verfassungswidrigkeit der nunmehr im Gesetz geregelten Dauer des Genesenenstatus
Eilantrag, Fälligstellung und Androhung, Zwangsgeld, Verwaltungsakt bestandskräftig, Keine fristgerecht erhobene Klage, Kein Anordnungsgrund, Existenzgefährdung nicht glaubhaft gemacht
Einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Potentielle Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch amtsgerichtlichen Beschluss über die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens im Rahmen eines Betreuungsverfahrens bei fehlender vorheriger Anhörung des Betroffenen – Folgenabwägung
Verbot für Fahrzeuge über 3,5 t, verkehrsrechtliche Anordnung, Antrags- und Klagebefugnis als Verkehrsteilnehmer und Anlieger, gewerblich genutztes Grundstück, besondere Gefahrenlage, straßenrechtliche Widmung, Dokumentationspflicht der Straßenverkehrsbehörde, Ermessensausübung