Prüfungsrecht, Antrag auf einstweilige Anordnung (abgelehnt), Dritter Abschnitt der Ärztlichen, Prüfung, Mündlich-praktische Prüfung, Quarantäne wegen Corona-Infektion des Prüflings am Prüfungstag, Kein Anspruch auf zeitnahen Nachholtermin im aktuellen Prüfungszeitraum, Keine unzumutbare Belastung durch Wartezeit bis zum nächsten Prüfungszeitraum
einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, fehlende Zulässigkeit, kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, kein Rechtsschutzbedürfnis, individuelle Betroffenheit und besondere Eilbedürftigkeit nicht glaubhaft gemacht, Wegfall der verpflichtenden 3 G-Regel am Arbeitsplatz, weitestgehender Wegfall der 2 G- und 3 G-Regeln in Bayern, Vorwegnahme der Hauptsache, keine Verfassungswidrigkeit der nunmehr im Gesetz geregelten Dauer des Genesenenstatus, Verkürzung der Dauer des Genesenenstatus von 180 Tage auf 90 Tage vertretbar, Folgenabwägung
einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, fehlende Zulässigkeit, kein Rechtsschutzbedürfnis, individuelle Betroffenheit und besondere Eilbedürftigkeit nicht glaubhaft gemacht, Wegfall der verpflichtenden 3 G-Regel am Arbeitsplatz, Wegfall der 2 G- und 3 G-Regeln in Bayern, Änderung der Rechtslage, Vorwegnahme der Hauptsache, keine Verfassungswidrigkeit der nunmehr im Gesetz geregelten Dauer des Genesenenstatus, Verkürzung der Dauer des Genesenenstatus von 180 Tage auf 90 Tage vertretbar, Folgenabwägung
einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, Änderung der Rechtslage, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Rechtsschutzbedürfnis, Folgenabwägung, keine Verfassungswidrigkeit der nunmehr im Gesetz geregelten Dauer des Genesenenstatus