Antrag auf einstweilige Anordnung, Darlegungsanforderungen für Beschwerdebegründung:, Notreiseausweis (für einen sich im Ausland aufhaltenden Ausländer), Zuständigkeit der Auslandsvertretungen, gewöhnlicher Aufenthalt
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung familiärer Belange in ausländerrechtlichen Verfahren – insb zu Anforderungen an die gerichtliche Prognose der Dauer einer Trennung zwischen Elternteil und Kind zwecks Durchführung des Visumsverfahren im Herkunftsland – hier: Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 GG durch Versagung einer Duldung bzw Verfahrensduldung