Ruhen von Beamtenversorgungsbezügen, Hinzutreten von Leistungen für Hinterbliebene, Hinterbliebenenversorgung der Bayerischen Landesbank mit Anrechnungsregelung, Anspruch auf Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Maßgeblichkeit des Anspruchs, nicht des Zahlbetrags für die Ruhensberechnung
Dienstunfall, mehrere Unfallereignisse, Abgrenzung Einzelereignis zum schädlichen Dauerereignis, Meldefristen, PTBS und rezidivierende depressive Störung, Vorrang des Gutachtens eines Amtsarztes, Beweisantrag auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens
Beamter, ergänzende Versorgungsabfindung nach Wechsel zur Europäischen, Kommission, modifizierende Anwendung des Art. 99a BayBeamtVG aufgrund der Rechtsprechung des EuGH im Fall, Pöpperl, 15%-Abschlag europarechtswidrig, bei der Berechnung der Lebenserwartung sind die Sterbetafeln für Frauen zugrunde zu legen, Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes sind bei den Vordienstzeiten zu berücksichtigen, ansonsten Beschränkung auf Vordienstzeiten, die als Beamter zurückgelegt wurden, mit Europarecht vereinbar