Verpflichtung der Mutter dafür zu sorgen, dass ihr schulpflichtiger Sohn regelmäßig am Unterricht teilnehme, Test- und Maskenpflicht an Schulen, entgegenstehender Wille des Schülers, intendiertes Ermessen
einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, fehlende Zulässigkeit, kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, kein Rechtsschutzbedürfnis, individuelle Betroffenheit und besondere Eilbedürftigkeit nicht glaubhaft gemacht, Wegfall der verpflichtenden 3 G-Regel am Arbeitsplatz, weitestgehender Wegfall der 2 G- und 3 G-Regeln in Bayern, Vorwegnahme der Hauptsache, keine Verfassungswidrigkeit der nunmehr im Gesetz geregelten Dauer des Genesenenstatus, Verkürzung der Dauer des Genesenenstatus von 180 Tage auf 90 Tage vertretbar, Folgenabwägung
Corona-Pandemie, Geltungsdauer des Genesenennachweises, Unzulässiger Antrag, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, Kein Bedürfnis für vorbeugenden Rechtsschutz im Hinblick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 22a IfSG