Corona-Pandemie, Geltungsdauer des Genesenennachweises, Unzulässige Anträge, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, Geltungsdauer der Genesenennachweise von 90 Tagen noch nicht überschritten, Fehlende Darlegung zum Impfstatus
Corona-Pandemie, Geltungsdauer des Genesenennachweises, Teilweise Antragsrücknahme, Unzulässige Anträge, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, Kein Erfordernis eines nochmaligen richterlichen Hinweises auf inhaltliche Änderungen der BayIfSMV
„Verkürzung“ des Genesenenstatus durch § 2 Nr. 4 SchAusnahmV i.V.m. § 22a Abs. 2 IfSG, Feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines formellen Bundesgesetzes im Rahmen einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage bzw. im Eilverfahren, Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bei Vorwegnahme der Hauptsache, Keine (hohe) Wahrscheinlichkeit der Verfassungswidrigkeit des § 22a Abs. 2 IfSG, Keine schweren und unzumutbaren Nachteile durch die Verkürzung des Genesenenstatus trotz (einrichtungsbezogener) Impfpflicht bei der Antragstellerin
einstweiliger Rechtsschutz, kein Verwaltungsaktcharakter des Genesenennachweises, kein subjektiver Anspruch auf Ausstellung eines Genesenennachweises, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, fehlende Zulässigkeit, Änderung der Rechtslage, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Rechtsschutzbedürfnis, keine Verfassungswidrigkeit der nunmehr im Gesetz geregelten Dauer des Genesenenstatus