einstweiliger Rechtschutz, unzulässiger Antrag, Feststellungsklage in der Hauptsache gegen den Normgeber, Verkürzung des Genesenenstatus von 6 auf 3 Monate:, kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zum bayerischen Normgeber
einstweiliger Rechtschutz, fehlerhafte Bestimmung des Antragsgegners, Feststellungsklage in der Hauptsache gegen den Normgeber, Verkürzung des Genesenenstatus von 6 auf 3 Monate