Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Platzverweises, einer Ingewahrsamnahme und einer ärztlichen Überprüfung der Gewahrsamstauglichkeit bei häuslicher Auseinandersetzung
Keine Erfolgsaussichten in einem Eilverfahren, wenn keine maßgeblichen Gründe vorgetragen werden, die die rechtliche Beurteilung im angefochtenen Bescheid in Frage stellen könnten