Iran, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Homosexualität, Bisexualität, glaubhafte Angaben zu eigener sexueller Orientierung, zweifelsfreies und in sich stimmiges Vorbringen, drohende Verfolgung durch Polizei, Drohungen durch nichtstaatliche Akteure, Situation von Homosexuellen in Iran, flüchtlingsschutzrelevante Verfolgung, Homosexueller in Iran, beachtlich wahrscheinliche Verfolgungsgefahr, ernsthafte Gefahr für Homosexuelle, prägendes Bedürfnis, Bisexualität auszuleben, Verzicht auf Ausleben der Homosexualität bzw. Bisexualität nicht zumutbar, verheimlichen der Homosexualität bzw. Bisexualität in Vergangenheit unschädlich, fehlende interne Schutzmöglichkeit auf Dauer
Staatsangehörigkeit Nigeria, Ausweisung mit Einreise- und Aufenthaltsverbot von fünf Jahren, Ein Kind im Bundesgebiet nachgewiesen, Insoweit Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht, Zwei weitere Kinder vorgetragen, Strafrechtliche Verurteilung zu Freiheitsstrafe von 3 Jahren 10 Monaten wg. BtM-Handel, Spezial- und generalpräventive Ausweisung