Asylrecht, Herkunftsland: Türkei, „Familienasyl“ (bejaht für Ehefrau eines syrischen Flüchtlings), gemeinsame Staatsangehörigkeit i.S.e. „Verfolgungsgemeinschaft“ keine Voraussetzung für Zuerkennung des Familienflüchtlingsschutzes
Abschiebungsanordnung nach Spanien, keine systemischen Mängel, Zuständigkeit nach Art. 12 Dublin III-VO nach Annullation eines Visums nach erfolgter Einreise, Orthopädische Problem/Geh-Behinderung steht Überstellung nach Spanien nicht entgegen
keine Verfristung des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO bei unklarer, keine Abschiebungsandrohung bei freizügungsberechtigte Asylbewerber nach FreizügG/EU, unzulässiger Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO bei Antragsablehnung als offensichtlich unbegründet ohne Abschiebungsandrohung