Disziplinarische Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Verletzung der Verfassungstreuepflicht durch Leugnen der rechtlichen Existenz der Bundesrepublik Deutschland
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis einer Klage, zu deren Begründung Gedankengut aus der sog. „Reichsbürgerszene“ vorgetragen und dem angerufenen Gericht die Legitimation abgesprochen wird;, „Die Bundesrepublik ist nur eine Firma“;, „Das Bayerische Verwaltungsgericht München ist (nur) eine in den USA eingetragene Firma“;, „Die Bundesrepublik ist kein Staat, sondern besetztes Land, im dem die „Haager Landkriegsordnung“ gilt