(Krankenversicherung – Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA) – Erprobung einer Untersuchungsmethode (hier: Proteomanalyse des Gallensekrets und des Urins zur Erkennung eines Gallengangkarzinoms) – Anforderungen an die Annahme eines Antrags nach § 137e Abs 7 SGB 5 – Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative – Beschränkung der medizinischen Ermittlungen auf die vom Antragsteller eingereichten Unterlagen unter Einbeziehung präsenter Erkenntnisse – demokratische Legitimation des GBA zum Erlass von Erprobungs-Richtlinien)
Nichtannahmebeschluss: Zur Beschränkung der Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen auf Radiologen – Gleichbehandlung von Radiologen und Kardiologen mit Zusatzweiterbildung “MRT – fachgebunden -” bzgl der Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen nach Maßgabe der einschlägigen Qualitätssicherungsvereinbarungen gem § 135 Abs 2 S 4 SGB V (juris: SGB 5) nicht zwingend geboten – Differenzierung zwecks Sicherung der Wirtschaftlichkeit gerechtfertigt