Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei offener Erfolgsaussichten, Drittanfechtung (Eilrechtsschutz) durch emittierenden Betrieb (Reiterhof, Hotel, Gaststätte, Ferienwohnungen, Pferdezucht u.a.), heranrückende Wohnbebauung, Gebietserhaltungsanspruch, Verschlechterung der Erschließungssituation, Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme in Bezug auf Lärm und/oder Geruch (offen) unzureichend geklärter Sachverhalt durch die Behörde
zulässiger Spielplatz im Wohngebiet, kein Verstoß gegen Gebot der Rücksichtnahme, keine unzulässigen Lärmbeeinträchtigungen und Einsichtmöglichkeiten, Anwendungsvoraussetzungen des § 22 Abs. 1a BImSchG
Normenkontrollantrag gegen einen einfachen Bebauungsplan, Sondergebiet für „Hotelbetriebe und Anlagen für gesundheitliche Zwecke“, Überplanung von Außenbereichsflächen, Fehlende Erforderlichkeit, Planungsbedürfnis