ergänzende Beihilfe aufgrund dauerhafter Pflegebedürftigkeit bei vollstationärer Pflege, Ziffer 6.12.2 BEV-RiPfl als Anspruchsgrundlage für die Gewährung ergänzender Beihilfe, gekürzte Versorgungsbezüge aufgrund eines zu leistenden Versorgungsausgleichs, Abzug des Versorgungsausgleichs von den Bruttobezügen bei der Berechnung der Einnahmen im Sinne der Ziffer 6.12.3 Satz 2 Nr. 2 BEV-RiPfl, § 57 BeamtVG als Kürzungsvorschrift im Sinne von Ziffer 6.12.3 Satz 2 Nr. 2 HS 1 BEV-RiPfl
Zur Beihilfefähigkeit des Präparats Modulen IBD, Beihilfefähigkeit einer enteralen Ernährungstherapie mit Modulen IBD nach § 22 Abs. 5 Satz 1 BBhV nur bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit, sich auf natürliche Weise ausreichend zu ernähren (hier verneint), Mangels Arzneimitteleigenschaft i.S.d. § 2 AMG und Apothekenpflicht von Modulen IBD keine Beihilfefähigkeit nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 BBhV a.F., Vereinbarkeit des Beihilfeausschlusses für nicht apothekenpflichtige Arzneimittel mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn
ergänzende Beihilfe aufgrund dauerhafter Pflegebedürftigkeit bei vollstationärer Pflege, Ziffer 6.12.2 BEV-RiPfl als Anspruchsgrundlage für die Gewährung ergänzender Beihilfe, gekürzte Versorgungsbezüge aufgrund eines zu leistenden Versorgungsausgleichs, Abzug des Versorgungsausgleichs von den Bruttobezügen bei der Berechnung der Einnahmen im Sinne der Ziffer 6.12.3 Satz 2 Nr. 2 BEV-RiPfl, § 57 BeamtVG als Kürzungsvorschrift im Sinne von Ziffer 6.12.3 Satz 2 Nr. 2 HS 1 BEV-RiPfl
Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid, Beihilfe, künstliche Befruchtung nach der ICSI-Methode, Kostenverteilung nach dem Körperprinzip, Verhältnis von Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung