Wer Haus, Garage oder Gartenhaus baut, muss die gesetzlich festgelegten Abstände zur Grundstücksgrenze einhalten. Wir klären, welche Abstände vorgeschrieben sind, und welche Ausnahmen es gibt.
Nachbarklage gegen Baugenehmigung eines grenzständig stehenden Mehrfamilienhauses (stattgegeben), Nichteinhaltung der Abstandsflächen, kein Vorrang des Planungsrechts (Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO), keine Berufung auf § 242 BGB entsprechend
Nachbarklage gegen Baugenehmigung, Anbau an ein bestehendes Reihenhaus (Unzulässiger) Grenzanbau bei einer Hausgruppe, Doppelhausrechtsprechung, Rücksichtnahmegebot (verletzt)
Neubau einer Doppelhaushälfte an eine bestehende Doppelhaushälfte, Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80a Abs. 3 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO eines Nachbarn (stattgegeben), Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot (Doppelhausrechtsprechung), Abstandsflächenverstoß, Nachbarrechtsverletzung durch fehlende Darstellung des Nachbargebäudes (offen gelassen)
Zulässige Grenzbebauung, Errichtung von Abstellräumen und einer Stütz- und Gartenmauer, Prüfungsumfang im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, Augenschein.