Widerruf der Gewerbeerlaubnis zur Ausübung einer Versicherungsvermittlungstätigkeit – nachträglicher Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zur rückwirkenden Herbeiführung der Voraussetzungen des § 34d Abs. 5 S. 1 Nr. 3 GewO.
Corona-Pandemie, Verdienstausfallentschädigung für Arbeitnehmer, (keine) Rückwirkung der Änderungen des § 56 Abs. 3 IfSG i.d.F. vom 29.03.2021, Kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht
Verdienstausfallentschädigung, behördliche Quarantäneanordnung während genehmigten Urlaubs, Erlöschen des Urlaubsanspruchs durch Erfüllung, kein Untergang des Urlaubsanspruchs wegen nachträglicher Unmöglichkeit, keine entsprechende Anwendung des § 9 BUrlG, kein erlittener Verdienstausfall, keine planwidrige Regelungslücke, keine vergleichbare Interessenlage, Berufung nicht zugelassen