Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren: Baurechtliche Beseitigungsanordnung gegen einen Nebenerwerbslandwirt bezüglich einer Lager- und Maschinenhalle im Außenbereich
Nichtannahmebeschluss: §§ 33, 33a StPO gebieten auch vor belastender Auslagenentscheidung eine Anhörung des Betroffenen – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung sowie wegen unzureichender Substantiierung
Asyl Nigeria, Nicht in elektronischer Form erhobene Klage, Im Übrigen verfristete Klage, Offensichtlich unzulässige Klage, Unanfechtbarer Gerichtsbescheid