Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 81, 83 Abs 2 Nr 6, Abs 5 des sächsischen Strafvollzugsgesetzes (juris: StVollzG SN) – unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit
Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 21 Abs 1, Abs 4 PsychKG HE – unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit
Fixierung psychisch kranker Untergebrachter gem § 25 PsychKG BW bzw nach bayerischer Rechtslage mit Art 2 Abs 2 S 2, S 3 GG iVm Art 104 Abs 1, Abs 2 GG unvereinbar – nicht lediglich kurzfristige Fixierung sämtlicher Gliedmaßen auch im Rahmen eines bestehenden Freiheitsentziehungsverhältnisses als eigenständige Freiheitsentziehung zu qualifizieren – Neuregelung bis 30.06.2019 geboten – Vollstreckungsanordnung