Baueinstellung, Duldungsanordnung, Baumaßnahme im Außenbereich, Begründungserfordernis für die Anordnung des Sofortvollzugs, Störerauswahl, Keine offensichtliche Verfahrensfreiheit
Rücknahme eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO, Kostentragung des Antragsgegners wegen Verschuldens, Rechtsschein durch unzutreffende Anordnung des Sofortvollzugs bei einer Sicherungsmaßnahme nach § 80a Abs. 1 Nr. 2 VwGO, Unzutreffender Hinweis zur