Klagehäufung von Anfechtungs- und Verpflichtungsklage, Umverteilungsentscheidung, Erstverteilung von Asylbewerbern, Antrag auf länderübergreifende Umverteilung, Verpflichtung zur Wohnsitznahme, Ermessenserwägungen, Antragsgebundenheit
„Verkürzung“ des Genesenenstatus durch § 2 Nr. 4 SchAusnahmV i.V.m. § 22a Abs. 2 IfSG, Feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines formellen Bundesgesetzes im Rahmen einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage bzw. im Eilverfahren, Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bei Vorwegnahme der Hauptsache, Keine (hohe) Wahrscheinlichkeit der Verfassungswidrigkeit des § 22a Abs. 2 IfSG, Keine schweren und unzumutbaren Nachteile durch die Verkürzung des Genesenenstatus trotz (einrichtungsbezogener) Impfpflicht bei der Antragstellerin
Übernachtungssteuern in Bremen, Hamburg und Freiburg (Breisgau) verfassungsgemäß – auch beruflich veranlasste Übernachtung kann Gegenstand einer Aufwandsteuer sein – keine Gleichartigkeit kommunaler bzw landesrechtlicher Beherbergungssteuern mit Bundessteuern wie der Umsatzsteuer
einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, Genesenennachweis, Genesenenstatus, fehlende Zulässigkeit, kein Rechtsschutzbedürfnis, kein Verwaltungsaktcharakter des Genesenennachweises, kein subjektiver Anspruch auf Ausstellung eines Genesenennachweises, kein subjektiver Anspruch auf Feststellung der bisherigen Dauer des Genesenenstatus durch Antragsgegnerin, kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zur Antragsgegnerin