Dublin-Verfahren, iranische Staatsangehörigkeit, alleinstehende Frau, Abschiebungsanordnung nach Italien, Bezugnahme auf Bundesamtsbescheid, keine systemischen Mängel im italienischen Asylsystem und bei den Aufnahmebedingungen, keine Grundrechts- oder Menschenrechtsverletzungen auch im Fall einer Anerkennung als Schutzberechtigte, keine andere Beurteilung wegen zusätzlicher Aufnahme von Personen aus Afghanistan in Italien, keine andere Beurteilung durch Ukrainekrieg
Unterkunftsgebühren, Erlass, Unbilligkeit, Vorrang der Stundung oder Ratenzahlung, Übernahme der Gebühren durch Jobcenter im Zeitpunkt der Bewilligungsreife offen
Zulassung der Berufung (abgelehnt), Grundsätzliche Bedeutung (verneint), Dublin-Verfahren, Kleinkind (geb. 2020), Bestandskräftige Unzulässigkeitsentscheidung, Feststellung von Abschiebungshindernissen bezüglich Italien bei Rückkehr im Familienverband