Verdienstausfallentschädigung bei Selbstständigen, Einkommen aus mehreren Tätigkeiten, fiktive Steuer, kein Verdienstausfall bei der Möglichkeit arbeitsorganisatorischer Umstellungen (z.B. Homeoffice), kein Ersatz des „Betriebsausfallschadens“ über § 56 IfSG (analog), sondern nur des Verdienstausfalls des Selbstständigen, der aus dessen Quarantäne herrührt, „Strahlkraft“ des Betriebsinhabers
Verdienstausfallentschädigung, behördliche Quarantäneanordnung während genehmigten Urlaubs, Erlöschen des Urlaubsanspruchs durch Erfüllung, kein Untergang des Urlaubsanspruchs wegen nachträglicher Unmöglichkeit, keine entsprechende Anwendung des § 9 BUrlG, kein erlittener Verdienstausfall, keine planwidrige Regelungslücke, keine vergleichbare Interessenlage, Berufung nicht zugelassen
Verdienstausfallentschädigung, Anordnung der Absonderung (Quarantäne), Nichtanrechnung von Urlaubstagen, behördliche Isolationsanordnung, Arbeitsunfähigkeit (verneint), einvernehmliche Verlegung von Urlaubstagen bei andauernder Absonderung
Arbeitnehmer, die sich hätten impfen lassen können, dies aber nicht getan haben, haben seit 1. November kein Recht mehr auf eine Verdienstausfallsentschädigung bei einer angeordneten Quarantäne.