Vormerkung für eine öffentlich geförderte Wohnung, Dringlichkeitsfestsetzung, Wohnungssuchende in Studium oder Ausbildung, Aktuelle Wohnsituation nicht nachgewiesen.
Ausbildungsqualifizierung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Vorbildungsvoraussetzungen: als gleichwertig anerkannter Bildungsstand;, entsprechende Anwendung des § 29 QualV (bejaht).