überwiegend gewerblich geprägter Teil eines faktisches Mischgebiets entlang einer Durchfahrtstraße, bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Wettbüros mit 90 m² Nutzfläche ohne eigene Stellplätze, Keine Abstandsflächenverletzung bei unstreitig vorliegenden Abstandsflächenübernahmen