Zum Antragsrecht desjenigen, dessen Recht infolge der beanstandeten Eintragung mit einem der materiellen Rechtslage nicht entsprechenden Rang dargestellt ist (§ 894 BGB) – Nichterhebung gerichtlicher Kosten nach Beschwerderücknahme
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch unzutreffende fachgerichtliche Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung statt als Werturteil – hier: Zeitungsartikel betreffs die Finanzierung von Zeitungsannoncen für das Buch “Besser die Wahrheit” – Gegenstandswertfestsetzung